Zwei getrennte Pflichten, zwei völlig unterschiedliche Fristen
Das Wachstumschancengesetz unterscheidet strikt zwischen der Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen, und der Pflicht, sie selbst zu versenden — und diese beiden Pflichten laufen auf komplett unterschiedlichen Zeitleisten. Wer das verwechselt, glaubt entweder fälschlich, noch viel Zeit zu haben, oder ist umgekehrt überzeugt, schon längst gegen das Gesetz zu verstoßen.
Empfangspflicht: seit dem 1. Januar 2025, ohne Übergangsfrist
Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Handwerksbetrieb im B2B-Geschäft in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen und zu verarbeiten — ohne Ausnahme und ohne Übergangsregelung. Ein PDF im Anhang reicht dafür rechtlich nicht mehr aus, auch wenn es in der Praxis noch häufig so gehandhabt wird.
Ausstellungspflicht: gestaffelt bis Ende 2027 bzw. 2028
Beim Versenden eigener Rechnungen gilt eine Übergangsphase:
- Bis 31.12.2026: Für B2B-Umsätze aus 2025 und 2026 dürfen Betriebe weiterhin Papier- oder einfache PDF-Rechnungen versenden — vorausgesetzt, der Rechnungsempfänger ist damit einverstanden.
- 2027: Betriebe mit einem Vorjahresumsatz (2026) über 800.000 € müssen ab 1.1.2027 E-Rechnungen versenden.
- Ab 1.1.2028: Für alle übrigen Betriebe — unabhängig von der Umsatzgrenze — wird der Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich ausnahmslos Pflicht.
Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sowie Rechnungen an Privatkunden (B2C) — hier ändert sich nichts.
Der Unterschied zwischen PDF, ZUGFeRD und XRechnung
- PDF-Rechnung: für Menschen lesbar, aber ohne strukturierte Daten für Maschinen — erfüllt die gesetzliche Definition einer E-Rechnung nach der Übergangsfrist nicht mehr.
- ZUGFeRD: Hybridformat aus sichtbarer PDF-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz — für den Menschen wie gewohnt lesbar, für die Buchhaltungssoftware des Empfängers maschinell auswertbar.
- XRechnung: reiner XML-Datensatz ohne eigenes visuelles Layout, Pflichtformat bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen).
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